1. Ruhig die Startstrecke betreten,
2. Sich bücken und ins Rutschrohr steigen,
3. Eine korrekte Position zum Rutschen einnehmen – auf dem Rücken, gestreckte Beine in die Rutschrichtung zusammenhaltend und mit Armen den Körper entlang,
4. Mit den Händen leicht abstoßen,
5. Frei rutschen, ohne sich in der Rutsch anzuhalten,
6. Den Rutschweg ständig beobachten um bei Gefahr zu bremsen und einen Zusammenstoß zu vermeiden,
7. Nach der Ausfahrt, den Landeplatz gem. Pfeilen gleich verlassen,
8. Alle festgestellten Mängel sind nach dem Verlassen des Landeplatzes einem Rettungsschwimmer zu melden.
Vorsicht: die Rutsche „Zwiebel” ist ausschließlich für Schwimmer bestimmt.
GEBRAUCHSANWEISUNG DER PLANSCHBECKEN UND WASSERATTRAKTIONEN
1. Das Planschbecken und die sich darin befindenden Wasserattraktionen sind Bestandteil des Komplexes Thermen Warmbrunnen und es gelten hier die Vorschriften der Allgemeinen Benutzungsordnung und zusätzlich noch eine detaillierte Benutzungsordnung.
2. Kinderbetreuer sind verpflichtet sich mit der Benutzungsordnung, Informationstafeln, Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung vor der Benutzung des Planschbeckens vertraut zu machen und dem Kind die Sicherheitshinweise zu kommunizieren.
3. Das Planschbecken ist nur für Kinder unter 12, unter ständiger Aufsicht von Eltern oder erwachsenen Betreuern verfügbar.
4. Betreuer sind verpflichtet, Kinder während ihres Aufenthalts im Planschbecken und während der Nutzung der Wasserattraktionen ständig zu beaufsichtigen und sich direkt am Wasser aufzuhalten, um mit ihren Schützlingen ununterbrochenen Augenkontakt zu haben.
5. Gefährliches Verhalten ist verboten, insbesondere:
a. betreten der Elemente, die nicht dazu bestimmt sind,
b. ins Planschbecken hineinspringen,
c. Kinder ins Planschbecken hineinstopfen und hineinwerfen,
d. Spiele, die auf Drängeln, Ringen, Rennen, Tauchen usw. beruhen,
e. Kinder im Bereich des Landeplatzes der Rutsche zu lassen, die Rutsche an der Ausfahrt zu betreten, gemeinsames Rutschen, Stören anderen Kindern beim Rutschen,
f. ein außer Betrieb genommenes Planschbecken zu betreten.
6. Aufsicht über die Beachtung der vorliegenden Gebrauchsanweisung haben der Reihe nach: Kinderbetreuer, Rettungsschwimmer und Bedienung des Komplexes.
7. Alle Planschbeckenbenutzer (Kinder und Betreuer) sind verpflichtet die Anweisungen von Rettungsschwimmern bedingungslos zu beachten.
8. Beim Unfall, der eine Verletzung der Gebrauchsanweisung des Planschbeckens zu Grunde hat, trägt der Betreuer jede Verantwortung.
9. Nichtbeachten dieser Gebrauchsanweisung kann folgende Folgen haben:
a. Stornierung des Rechts des Kindes, das Planschbecken zu benutzen,
b. Stornierung des Rechts des Kindes mit seinem Betreuer sich im Objekt aufzuhalten
c. Stornierung der Dauerkarte und der Reservierung